Häufig gestellte Fragen..
Habe ich Anspruch auf eine Hebamme?
Jede Frau in Österreich hat Anspruch auf eine Hebamme. Melde dich gerne bei mir wenn du dir nicht sicher bist, welche meiner Leistungen du in Anspruch nehmen möchtest!
In welchen Regionen kann ich deine Leistungen in Anspruch nehmen?
Als Wahlhebamme betreue ich Familien in Korneuburg und Umgebung.
Bist du dir nicht sicher ob ich auch zu dir komme - dann schreib mir gerne per Mail oder stell deine Frage direkt im Kontaktformular!
Wann soll ich dich kontaktieren?
Je früher, desto besser!
Eine gute Möglichkeit für das erste Treffen ist zwischen der 18. - 22. SSW, da du in diesem Zeitraum sowieso ein einmaliges kostenloses Gespräch in Anspruch nehmen kannst. Es handelt sich hierbei um das Mutter-Kind-Pass, welches ein fester Bestandteil des Muki-Pass in Österreich ist.
Auch wenn der Wunsch nach einer Hebammenbetreuung in der Schwangerschaft bei dir nicht so groß sein sollte, melde dich rechtzeitig um einen Platz für eine mögliche Wochenbettbetreuung zu sichern.
Wer zahlt die Leistungen?
Da ich eine Wahlhebamme bin, sind die Leistungen privat zu zahlen. Ich stelle dir zum Abschluss der Betreuungszeit eine Gesamtrechnung mit allen Leistungen aus, diese kannst du dann bei deiner Krankenkasse einreichen.
Du bekommst bis zu 80% des Kassentarifs rückerstattet. Die aktuellen Kassentarife findest du hier.
Ab welcher SSW kann ich in deinen Geburtsvorbereitungskurs kommen?
Ich empfehle einen Geburtsvorbereitungskurs ca. ab der 28. SSW - individuell und je nachdem wie es für dich & deinen Partner aber passt, natürlich auch jederzeit früher oder später möglich.
Gibt es Dinge, die du fürs Wochenbett empfehlen kannst?
JA, definitiv!
Schau am besten direkt hier -> die MAM(A)BAG by Christina ist eine Tasche an den wichtigsten Dingen, die dein Baby & du in der ersten Zeit nach der Geburt benötigen. Wirklich benötigen!
Eine Tasche, die ich nach Jahren der Erfahrung, sowohl im Krankenhaus, als auch in der freien Praxis, erstellt habe.
Mir ist es ganz wichtig, dass ihr keinen unnötigen Schnick-Schnack kauft bzw. denkt diesen zu benötigen - KEEP IT SIMPLE - das kommt nicht nur eurer Geldbörse zugute, sondern auch der Umwelt.
Noch Fragen, dann schreibe mir gerne!
Die Tasche bekommst du vor Ort in Korneuburg oder über meinen Online-Shop.
Wie oft kommst du im Wochenbett zu uns?
- Täglich 1 Hausbesuch vom 1. - 5. Tag nach der Geburt (bzw. bis zum 6. Tag nach Kaiserschnitt, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt)
- 7 weitere Hausbesuche vom 6. Tag - 8. Woche nach der Geburt
-> Die Termine sind individuell wählbar, in der Auflistung wird nur erklärt, welche Ansprüche ihr habt.
-> für diese Besuche werden die Kosten zu 80% von der Krankenkasse übernommen/rückerstattet.
Betreust du auch nach einer ambulanten Geburt?
Ja, ich komme auch nach einer ambulanten Geburt (= Entlassung innerhalb von 24h nach der Geburt) zu euch nachhause!
Solltest du eine ambulante Geburt planen, ist es gut zu wissen, dass die Krankenkasse hier folgende Leistungen zu einem Teil übernimmt:
- 2 Hausbesuche in der Schwangerschaft
- Täglich 1 Hausbesuch vom 1. - 5. Tag nach der Geburt
- 7 weitere Hausbesuche vom 6. Tag - 8. Woche nach der Geburt
-> für diese Besuche werden die Kosten zu 80% von der Krankenkasse übernommen
Wie oft kann ich deine Leistungen in der Schwangerschaft in Anspruch nehmen?
Die Schwangerenvorsorge durch eine Hebamme kann als zusätzliches Angebot zu den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen stattfinden.
Die Betreuung in der Schwangerschaft und die Schwangerenvorsorge wird bis auf das Hebammenberatungsgespräch nicht von der Krankenkasse übernommen.
Ausnahme: Bei einer geplanten ambulanten Geburt werden 2 Hausbesuche von der Krankenkasse übernommen.
Erfahre hier mehr über mein Betreuungsangebot in der Schwangerschaft.
Noch Fragen?
Finde mich auch gerne auf Instagram unter:
hebamme_christinabirnzain